Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Gesellschaftszweck), insbesondere durch finanzielle Unterstützung von Bildungsmaßnahmen aller Art, insbesondere zur Förderung von Studien auf dem Gebiete der Bahá'i-Religion im In- und Ausland sowie die Verfolgung sonstiger gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Gesellschaftszwecks, Übernahme der Verwaltung von unselbständigen Stiftungen, die Zwecke im Sinne des Gesellschaftszwecks verfolgen.