Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Verkaufsvermittlung und Verwaltung von Haus- und Grundbesitz jeglicher Art sowie
Vermögensverwaltung, Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen und des Abschlusses von Verträgen gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 lit. a) und Abs. 1 Ziff. 2) lit. b) GewO sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.