Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe von Nutzugsrechten an geschützten Handelsmarken und eingetragenen Warenzeichen, Entwicklung von Designs und Konstrutionen für sanitärtechnische Produkte und Waren für Badezimmer; Erteilung von Aufträgen für Produktion und Gussformen, Mustern und Prototypen; die Vergabe von Nutzungsrechten an geschützten Designs sowie Mustern und Gussformen; Werbung für eigenen Markennamen und fremde Dritte; der Import und Export von sowie der Großhandel mit Sanitärobjekten, Sanitärerzeugnissen und ähnlichen Produkten; Erbringung von Consulting-, Management- und Marketingleistungen für andere Unternehmen.