Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verpachtung von eigenen Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftszweck. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.