Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung und Unterhaltung der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin. Die Akademie hat die Aufgabe, durch Orientierung und Vorlesung, Demonstration und Seminar sowie durch Anleitung in Übungs- und Entwicklungsstudios Kenntnisse über Film und Fernsehen zu vermitteln; sie soll die künstlerische Entwicklung des Films und des Fernsehens fördern.