Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Beförderung von Personen zu Land vermittels öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere durch schienengebundene Verkehrsmittel sowie durch Kraftomnibusse, in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden notwendigen Dienstleistungen, einschließlich des Erwerbs, der Verwendung und sonstigen Nutzung von Patenten und Erfindungen sowie Lizenzen von Marken und Mustern; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die im räumlichen Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft vergleichbare Verkehrsleistungen erbringen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung; die Unterstützung von Gesellschaften oder Dienstleistungserbringung für Gesellschaften innerhalb der KEOLIS-Gruppe, insbesondere der Muttergesellschaft und Tochter- sowie Beteiligungsgesellschaften oder von Drittunternehmen sowie die Geschäftsentwicklung in den vorgenannten Geschäftsfeldern in weiteren Ländern.