Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
De Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, Beratung von Unternehmen auch im non-Profit-Bereich, unter anderem Beratungsleistungen im Bereich soziales Engagement, Beratung zur Darstellung in der Außenwirkung von Firmen/ Unternehmungen/ Zusammenschlüssen, Forschungsarbeiten im Bereich Social Media.