Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung und Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung von Immobiien, Grundstücken und beweglichen Sachen und alle mit der Erfüllung dieser Geschäfte verbundenen Rechtsgeschäfte einschließlich der Erbringung von rund um Immobilien anfallenden Serviceleistungen wie Controlling, Facility-Management und die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit dazu keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Weiterhin die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen und Darlehen.