Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wirtschafts-, Finanz- und Unternehmensberatung sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und Finanzprodukten im Sinne von § 34 c und § 34 d GewO nach den Grundsätzen der Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz, Professionalität und Ethik.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder vergleichbaren Rechtsvorschriften werden nicht ausgeübt.