Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Einzel-, Großhandel und Produktion von Printprodukten jeder Art; Einzel-, Großhandel und Produktion von Werbeartikeln jeder Art; Einzel-, Großhandel und Produktion von Werbeanlagen jeder Art; Einzel-, Großhandel und Produktion von Stempeln und Gravuren jeder Art; Veröffentlichung und Verlegung von Print- und Non-Print-Medien aller Art; Marketing-, Media- und Unternehmensberatung; Grafik-, Web- und Modedesign; Video- und Fotoproduktion;
Promotion im Messe und Eventbereich; Organisation und Produktion von Veranstaltungen; Onlineversandhandel mit allen, dem Gegenstand des Unternehmens entsprechenden Artikeln.