Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Waren, insbesondere mit Luxusartikeln wie Schmuck, der Autohandel, der Handel mit Lebensmitteln, der Handel mit Halb- und Edelsteinen als Rohstoff sowie das Angebot und die Vermittlung von Lagerkapazitäten mit entsprechender Logistik; die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.