Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Verwaltung von Gesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften; Beteiligung an Gesellschaften; Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; Vermietung sowie technische und kaufmännische Verwaltung eigenen Grundbesitzes; Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.