Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Darüber hinaus die Beratung (außer Steuer- und Rechtsberatung) von natürlichen Personen und Unternehmen aller Art bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, bei der Strukturierung von Unternehmensbeteiligungen und bei der Finanzierung von Transaktionen in den oben beschriebenen Bereichen.