Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Kinder- und Jugendfußballs im Leistungsbereich und die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an den Leistungsbereich; (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung; (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Sicherstellung medizinischer Versorgung für den Fall von Naturkatastrophen nach Erteilung erforderlicher Genehmigungen;
Wiederaufbau beschädigter oder zerstörter Gebäude; Entwicklung von Frühwarnsystemen;
Erwerb und Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks; Beteiligung an anderen Unternehmen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks; Entwicklung und Förderung neuer Hilfsprojekte; die Förderung des Jugendsports durch das Veranstalten von Fußballturnieren,
die hauptsächliche Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für den Jugendfußball mittels Spenden; die Ausstattung von Jugendfußballvereinen; das Errichten und Betreiben von Sportanlagen und Leistungszentren; die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an den Fußball durch Kita- und Schulprojekte.