Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführertätigkeiten für andere Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Waren und Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen.