Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften.