Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Beherbergungsgewerbe in Hotels, Hostels etc., der Betrieb von Gaststätten und Bars aller Art, der Erwerb von Grundstücken (mit oder ohne Gebäude) zum Betrieb von Hotels und Gaststätten, die Errichtung von Hotelneubauten auf eigenen oder fremden Grundstücken, Verpachtung/Vermietung eigener Hotels/Gaststätten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck, die Errichtung von Zweigniederlassungen.