Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die berufliche und berufsbegleitende Fortbildung und Umschulung, insbesondere von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten. b) Die Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Personal-, Investitions- und Innovationsplanung unter Beachtung der regionalen und wirtschaftlichen Verhältnisse. c) Der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. d) Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. e) Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung. f) Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. g) Die Vermittlung von Darlehen. h) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. i) Bauleistungen im Bereich Trocken- und Akkustikbau