Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Investment, Consulting, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen für eigene Rechnung nicht für Dritte im In- und Ausland.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind in diesem Rahmen ausgeschlossen.
2. Errichung und Betrieb von Gastronomie- und Beherbergungseinrichtungen, Veranstaltung von Events, insbesondere Parties und Tanzveranstaltungen,
Erwerben, Halten und Verwalten von Immobilien. Ferner: Dienstleistungen im garten - und haushaltsnahen Bereich.