Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies beinhaltet, den Austausch der Kulturen zwischen den deutschen und den chinesischen Einwohnern in Deutschland zu fördern, um das gegenseitige Verständnis beider Kulturen zu vertiefen und um das Zusammenleben und die gemeinsame Arbeit zu erleichtern und zu harmonisieren. Der Kulturaustausch soll demokratische und rechtstaatliche Prinzipien vermitteln und der Achtung der Menschenrechte dienen.