Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer der Kategorie A oder B. Ein Geschäftsführer der Kategorie A vertritt die Gesellschaft allein. Ein Geschäftsführer der Kategorie B vertritt die Gesellschaft stets gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer der Kategorie A. Sollte kein Geschäftsführer der Kategorie A bestellt sein, so sind zwei Geschäftsführer der Kategorie B gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften aller Rechtsformen einschließlich des Erwerbes, des Haltens und der Veräußerung dieser Beteiligungen im In- und Ausland.