Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der Behindertenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens. Die Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung mit den jeweils dazugehörigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck des Unternehmens wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Lebensgemeinschaft für Menschen mit geistiger und schwerst mehrfacher Behinderung.