Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Handel mit Maschinen, Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen, Baustoffen, Metallen und Schrott sowie der Handel mit Textilien und Restposten, insbesondere aus Insolvenzverfahren im Groß- und Einzelhandel sowie Im- und Exporten; 2. die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften; 3. die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften, die den vorgenannten Geschäftszweck verfolgen.