Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Ersteigerung und Verwertung von Immobilien im eigenen und im fremden Namen, die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien sowie die Durchführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Gas-, Wasser-, Heizungs-, Feuerungs- und Lüftungstechnik sowie auf den Gebieten des Fliesen- und Parkettwesens. Weiterhin die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bei eigenen und fremden Immobilien