Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen mit vergleichbarem Gegenstand, nicht jedoch Tätigkeiten als Bauträger oder Makler im Sinne des § 34c GewO.