Die Gesellschaft hat einen oder mehrere, jedoch höchstens drei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebs- und volkswirtschaftliche Beratung von Unternehmen der Immobilien- und/oder Finanzwirtschaft, sowie die Eingehung von Beteiligungen an solchen Unternehmen.