Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Verkauf, Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art, auch soweit die Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich ist; Errichtung bzw. Sanierung von Wohn- und Geschäftsbauten auf eigene und fremde Rechnung durch Dritte (Subunternehmer)