Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und die Vermietung von Immobilienobjekten, Betrieb und Verpachtung von Waschsalons und gastronomischen Betrieben, Aufstellung von Spielautomaten; Übernahme von Treuhandschaften bei Stiftungen, Gebäudemanagement. Geschäfte gem. § 34 c GewO sind ausgeschlossen.