Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken; die gewerbliche Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohn- bzw. Teileigentum zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken; die Sanierung von Grundstücken und Gebäuden zur Vermietung derselben an fremde Dritte; die Ausübung aller sonstiger Geschäfte jedweder Art, die der Erreichung und Förderung der vorgenannten Hauptzwecke dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.