Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und Vertrieb von schlüsselfertigen Bauten, Vergabe von Aufträgen zum Um- und Ausbau von Gebäuden an Subunternehmer, Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, Beratung von natürlichen und juristischen Personen im Zusammenhang mit deren Immobilienkonzeptionen unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung und Betreibung von Vermittlung von Handelsgeschäften bezüglich der Errichtung von Gebäuden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c GewO sind ausgeschlossen.