Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Vorbereitung, Förderung und Durchführung von Neubauten, sowie von Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Mißstände, insbesondere durch Beseitigung baulicher Anlagen und Neubebauung oder durch Modernisierung von Gebäuden wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (Sanierungsmaßnahmen) im eigenen Namen für eigene Rechnung;
b) die Vorbereitung, Förderung und Durchführung sonstiger Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadterneuerung, insbesondere die Modernisierung von Gebäuden aller Art;
c) die Verwaltung eigenen Haus- und Grundbesitzes.
d) die Leitung von Unternehmen.