Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-/EDV- und Telekommunikation-Dienstleitungen, Druck- und Medientechnik, Groß- und Einzelhandel von Hard- und Software-Produkten, Mediengestaltung, Grafik/Kommunikationsdesign sowie Fotografie, Modedesign, Aus- und Weiterbildung, redaktionelle und journalistische Tätigkeiten, Groß- und Einzelhandel für Bekleidung/Accessoires, Produktion/Im-Export für Textil.