Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens und die Mitwirkung bei der bautechnischen Prüfung (Tätigkeit von Prüfungenieuren für Standsicherheit und Brandschutz).
Gesellschafter die als Prüfingenieure für Standsicherheit oder für Brandschutz tätig sind, üben diese Berufsaufgaben selbständig auf eigene Rechnung und Verantwortung und frei von Weisungen aus. Soweit sie sich bei der Bearbeitung von Prüfaufträgen der Mithilfe von Mitgeseilschaftern oder Angestellten bedienen, sind sie ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Die Mitarbeit hat am Sitz der Niederlassung als Prüfingenieur zu erfolgen.