Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wirtschafts-, Finanz- und Anlageberatung sowie Vermittlung von Wertpapiergeschäften als freier Makler und der Ankauf und Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, z. B. nach § 1 KWG sowie der Handel mit Immobilien und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland sowie deren Verwaltung sowie die Verwaltung fremder Grundstücke.