Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Unternehmen aus dem Gastronomie- und Eventbereich und die Beteiligung an solchen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, insbesondere die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zubereitung und der Verkauf von Speisen und Getränken.