Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur ( 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und des Völkerverständigungsgedankens ( 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Erziehung und Volksbildung ( 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie der Entwicklungszusammenarbeit ( 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Diese Zwecke sollen verwirklicht werden, insbesondere durch
- die Förderung des kulturellen Austausches zwischen Europa und Afrika,
- die Realisierung künstlerischer Projekte,
- die Verbreitung der Arbeiten Christoph Schlingensiefs,
- die Unterrichtung und Erziehung von Kindern,
- das Betreiben einer Krankenstation,
- der Durchführung von landwirtschaftlichen Projekten,
- die Förderung einer Entwicklungszusammenarbeit
Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil als Fördergesellschaft, zum Teil durch eigene Aktivitäten.