Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Gründung, Erwerb und Halten von Unternehmensbeteiligungen zum Zwecke der Finanzanlage an Personen- und Kapitalgesellschaften einschließlich der Beteiligungsverwaltung bei derartigen Gesellschaften in Form einer Holding. Die Bereitstellung von Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen und sonstige Organisationen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.