Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des bürgerlichen Engagements sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Förderung der Jugendhilfe - die Durchführung von ambulanten sozialpädagogischen und behinderten-pädagogischen Hilfen nach den § 27,3/ 29/ 30/ 31/ 35/ 35a SGB VIII und § 53/54 SGB XII - den Betrieb von stationären Jugendhilfemaßen nach § 34 SGB VIII - Inobhutnahme § 42 SGB VIII; Förderung der Bildung und Erziehung - den Betrieb von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Schülerclubs gem. § 11 SGB VIII - Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII (z.B. Schulsozialarbeit, Gruppenarbeit mit besonderer Prägung) - Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie § 16 SGB VIII, insbesondere durch Angebote der Familienbildung, der Beratung in Fragen zu Erziehung und Entwicklung sowie Familienfreizeit und Familienerholung bei gleichzeitiger erzieherischer Betreuung der Kinder; Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderung von Nachbarschaftshilfe zur Beseitigung der Isolation von Familien (z.B. durch den Betrieb eines ganztägig geöffneten Treffpunkts) - Materielle Hilfen (Essen, andere Sachleistungen) für hilfsbedürftige Personen i.S. des § 53 AO.