Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Telefonie mit Spendern für Nonprofit-Organisationen, insbesondere für solche mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Hierzu wird die Gesellschaft u.a. ein oder mehrere Call-Center betreiben, über die freiwillige Zuwendungen aller Art (z.B. Spenden) eingeworben werden sollen. Ebenso bietet das Unternehmen einen umfassenden Telefon-Service für Spender- und Spendenangelegenheiten aller Art an.