Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Nutzung, Erwerb und Verwertung von Vermögensobjekten jeder Art, insbesondere von Grundstücken, sowohl für eigene als auch - treuhänderisch - für fremde Rechnung, sowie die Vermittlung von Wohn- und Gewerberaum.
Die Gesellschaft kann auch auf dem Gebiet des Grundstücks-, Hypotheken- und Bauwesens Finanzierungs- und Vermittlungsgeschäfte vornehmen und gleichartige Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen.