Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erwerb von Urheber- und Verlagsrechten sowie anderen Nutzungsrechten, insbesondere an geschützten Werken und Leistungen des geistigen Eigentums, zum Zwecke umfassender Nutzung und Verwertung, insbesondere durch Vervielfältigung und Verbreitung von Werken, ferner Herstellung und Vertrieb von Druckererzeugnissen;
b) Herstellung, An- und Verkauf von Non-Food-Produkten, insbesondere von Merchandising-Artikeln;
c) Konzeption und Durchführung von Musikveranstaltungen und Events;
d) Vermittlung von Künstlern und Musikern an Veranstalter, Festivals und Orchester;
e) Herstellung und Vertrieb von Ton- und Bildträgern.