Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch alle Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch soziale Projekte und humanitäre Hilfe und Wissensaustausch, insbesondere im Bereich HlV/AIDS, insbesondere in der Form von Aus- und Fortbildungen für Ärzte, Pflegepersonal und Sozialarbeiter; Beratung, technischer und finanzieller Unterstützung beim Auf- und Ausbau von Einrichtungen zur Diagnose, Behandlung und Prävention; Unterstützung bei der Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien, sowie von Strategien und Techniken für Lehre und Wissensverbreitung. Desweiteren leistet die Gesellschaft Aufklärungsarbeit, national und international, insbesondere über die HIV- Epidemie in Osteuropa.