Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten im Bauwesen in einer oder mehrerer Fachrichtungen durch Übernahme von technischen und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben, die sich auf die Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachertätigkeit beziehen; Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der technischen, technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen sowie Koordinierung und Überwachung der Ausführung. Die Gesellschaft verfolgt weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.