Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: A. Immobilienvermittlung, den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, B. Verwaltung von fremden Immobilien, C. Projekt - und Eventmanagement, die Planung, Entwicklung und Durchführung von Immobilienprojekten, Veranstaltungen und Events aller Art.