Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien, die kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilienbeständen Dritter, insbesondere auch die Tätigkeit als Verwalter nach dem WEG, sowie die Geschäftsführung von Mietpool- und Fondsgesellschaften.