Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bau- und Projektierungsmaßnahmen jeglicher Art einschließlich der Übernahme von Bauleistungen als GU für eigene Rechnung. Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.