Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
PR; Management-Consulting; Interimsmanagement; Konzeption, Entwicklung und Betrieb von TV-, Online- und Mobilplattformen/Applikationen/Formaten; Handel- und Vermittlung von Gütern über elektronische Vertriebskanäle wie z.B. das Internet. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.