Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und die Vermietung von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und/oder Immobilienbeteiligungen und die Verwaltung von Gewerbe-, Miet- und Eigentumswohnanlagen, die Beratung von Unternehmungen der Wohnungswirtschaft und Immobilienerwerbern, Dienstleistungen im Immobilienbereich, Vermittlung von Mietvertrags- und/oder Kaufvertragsabschlüssen, Vermittlung von Vertragsabschlüssen für Versicherungsverträge und Darlehensverträge.