Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51-68 AO (Abgabenordnung), in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung der Jugendhilfe, Berufsbildung und der Studentenhilfe insbesondere durch das Bereitstellen von Informationen über die Aufnahme von Hochschulstudien, Studienfinanzierungen und anderen studienrelevanten Themen. Die Gesellschaft betreibt u.a. Internetseiten, auf denen unabhängig von parteipolitischen, religiösen oder ethnischen Gesichtspunkten Informationen über finanzielle und wissenschaftliche Aspekte der Aufnahme und Durchführung von Hochschulstudiengängen, insbesondere für Schüler und Studenten mit nicht-akademischem Familienhintergrund, bereitgestellt werden. Der Aufbau und Unterhalt eines Netzwerkes ehrenamtlicher Mentoren, die als Ansprechpartner für Schüler und Studenten vor Ort das Informationsangebot der Gesellschaft ergänzen.