Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb im Bereich Kommunikations- und Informationstechnologie sowie Durchführung aller mit diesen Tätigkeiten im weitesten Sinne in Zusammenhang stehenden Haupt- und Nebengeschäfte; die Verwaltung, Verpachtung, Nutznießung eigenen Vermögens jeglicher Art im In- und Ausland, Beteiligung an anderen Gesellschaften mit verwandtem Unternehmenszweck sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in anderen Unternehmen.